Erbrecht

Zu folgenden Bereichen des Erbrechts berate ich Sie gern: 

  • Auseinandersetzung Erbengemeinschaft
  • Berliner Testament
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbe
  • Erbfolge
  • Erbschaftsanfechtung
  • Erbvertrag
  • Gesetzliches Erbe
  • Nachlass
  • Nießbrauch
  • Partnerschafts-Testament / Patchworkfamilien-Testament
  • Pflichtteilanspruch
  • Testament
  • Übertragungsvertrag
  • Vermächtnis
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Vermögensvorsorge
  • Vorsorgevollmacht / Sorgerechtsverfügung
  • Vorweggenommene Erbfolge

Im Rechtsgebiet Erbrecht unterstütze ich meine Mandanten mit besonderer Sensibilität in sämtlichen Fragen, die sich mit dem Versterben einer Person beschäftigen. Als Anwältin an Ihrer Seite agiere ich ruhig, einfühlsam und diskret, jedoch nicht ohne stets sachlich und bei Bedarf schnell und resolut vorzugehen.

Die Beschäftigung mit den Fragen des Erbrechts zu Lebzeiten ist besonders wichtig. Ich berate zur erbrechtlichen Gesetzeslage (gesetzliches Erbe) und Vermögensvorsorge und treffe ggf. Regelungen nach den Wünschen meiner Mandanten – in Form von Entwürfen für Testamente oder Erbverträge, Übertragungsverträge, Nießbrauch.
Verheiratete weise ich nicht nur auf die Möglichkeit des so genannten Berliner Testaments als eine Form der Erbfolgeregelung hin, sondern zeige auch Alternativen auf für das gemeinschaftlich errichtete Testament von Ehegatten, in dem die Eheleute sich gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Auch hier können Sie von meiner jahrzehntelangen Praxiserfahrung profitieren.

Zur Seite stehe ich bei der Gestaltung vorweggenommener Erbfolge sowie der Erstellung von Patientenverfügungen / Vorsorgevollmachten.