Familienrecht

Zu folgenden Bereichen des Familienrechts berate ich Sie gern:

  • Adoption
  • Ansprüche bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
  • Auflösung von Lebenspartnerschaften
  • Ausgleichsanspruch
  • Ehegattengesellschaft
  • Eheschließung
  • Eheverträge
  • Hausratsteilung
  • Hochzeit
  • Patientenverfügung
  • Scheidung / Trennung / Vorbereitung und Begleitung des Prozesses
  • Sorgerecht
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Umgangsrecht
  • Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt)
  • Vaterschaft
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinn und Zugewinnausgleich

Sie werden von mir sowohl außergerichtlich als auch im Prozess souverän, kompetent und verlässlich betreut.
Emotional und einfühlend arbeite ich sachlich und qualifiziert mit jahrzehntelanger Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Familienrechts. Wir werden über Ihre rechtlichen Sorgen ausführlich sprechen.
Die Schaffung einer menschlich befriedigenden Lösung ist für mich vorrangig als mandantenorientierte Lösung: fürsorglich, gerecht, loyal und diskret.

Über die juristische Einordnung des Sachverhalts hinaus erfolgt eine empathische Begleitung der emotionalen Betroffenheit mit Eigenerfahrung und bei Bedarf Hinzuziehung professioneller, in der Regel therapeutischer Unterstützung. Die Grenze zur Lebensberatung verläuft hier fließend. Die schwierige Lebenssituation der Mandanten verlangt nicht nur eine reine Rechtsberatung, sondern auch die Beachtung der psychologischen, ökonomischen und sozialen Umstände und Auswirkungen. Hier besteht die Möglichkeit einer professionellen Begleitung auch in enger Kooperation mit spezialisierten Therapeuten, die bei Bedarf bereits in die Vorbereitung einer Trennung mit eingebunden werden können.

Eine frühzeitige Beratung in Familienangelegenheiten ist wichtig. Häufig besteht bereits vor und bei Hochzeit/Eheschließung die Notwendigkeit des Abschlusses eines Ehevertrages bzw. Öffnet internen Link im aktuellen FensterErbvertrages. Bei bereits vollzogener Trennung bedarf es hingegen einer schnellen Prüfung und Regelung der Problemkreise: Unterhalt, Zugewinn, Umgangsrecht, Sorgerecht und Regelung zur ehelichen Wohnung sowie Vermögenssicherung. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Ansprüchen aus nichtehelicher Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft.

Eine schnelle und wirtschaftlich nachhaltige sowie unaufgeregte und diskrete Lösung von Konflikten bei Trennung und Scheidung, insbesondere wenn Kinder betroffen sind, steht in meinem Bestreben.
Besonders wichtig sind daher zielorientierte Vorschläge, die zu raschen, zufriedenstellenden und damit kostengünstigen Lösungen führen. Ziel und Öffnet internen Link im aktuellen FensterMotivation ist für mich stets, die Existenzgrundlage für die Familie zu erhalten, für eine klare und gerechte Auflösung der Beziehungsauseinandersetzung zu sorgen und ein auf menschlicher Ebene befriedigendes Ergebnis zu erreichen. Die Vorbereitung zum Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kann dies erfüllen. Hierzu gehören Änderungen des Güterrechts und Regelungen zur Gütertrennung und Altersversorgung. Ist dies aufgrund vorhandener Persönlichkeitsstrukturen nicht möglich, scheue ich nicht, sofortige gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Soweit Immobilien betroffen sind, erleichtern meine Fachkompetenzen im Bereich des Öffnet internen Link im aktuellen FensterImmobilienrechts die Vermögensauseinandersetzung.

Für einfache und einvernehmliche Scheidungsfälle besteht die Möglichkeit zur Öffnet internen Link im aktuellen FensterOnline-Scheidung. Dieses Angebot ersetzt jedoch nicht die notwendige Beratung.

Durch meine Mitgliedschaften in der Öffnet externen Link in neuem FensterArbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV, im Arbeitskreis Unternehmensnachfolge im Haus der Unternehmer AG (Duisburg) und im Arbeitskreis Vorsorgeverfügung (Dresden) ist die Fortbildung und die Information zur aktuellen Rechtslage gesichert.

Regelmäßige Öffnet internen Link im aktuellen FensterVorträge wie "Leidenschaft, die Leiden schafft", "Familienrecht im Wandel" und "Warnschuss zur Trennung" informieren Interessenten unverbindlich.